Antrag bei Verdienstausfall wegen Quarantäne


Unternehmer*Innen können eine Erstattung von Verdienstausfällen beantragen. Der Antrag gilt für Umsatzausfälle, die Dir oder deinen Arbeitnehmer*innen wegen einer behördlich angeordneten Quarantäne entstanden sind. Du kannst den Antrag auf Verdienstausfall selbst stellen.

 

Anträge können nur rückwirkend gestellt werden und bis spätestens 12 Monate nach Beginn des Tätigkeitsverbots oder dem Ende der Quarantäne gestellt werden. Für die Wahrung der Antragsfrist kommt es darauf an, dass die Antragsunterlagen bei der zuständigen Behörde auf Landesebene eingegangen sind.

 

 

Für den Antrag braucht ihr:

  •  Einkommensnachweis (Steuerbescheid) des vergangenen Jahres
  • Falls verfügbar: Nachweis über den Einkommensausfall im Zeitraum des Tätigkeitsverbots oder der Absonderung/Quarantäne
  • Ggf. Nachweise über erhaltene Versicherungsleistungen
  • Falls verfügbar: Nachweis über das behördlich angeordnete Tätigkeitsverbot bzw. die behördliche angeordnete Absonderung/Quarantäne (Schreiben vom Gesundheitsamt)

TIP: 

Die Höhe der Erstattung lehnt an dem Bruttoeinkommen an, welches Du in den Wochen wirklich erzielt hättest. Als Vergleich soll der letzte Einkommenssteuerbescheid herhalten, den Du mit einreichst.  Ich würde Dir aber raten, die BWA deiner letzten Monate für deine Kalkulation mit einzubeziehen und mit einzureichen, damit deine kalkulierte Berechnung nachvollziehbarer ist. Du kannst die Entschädigung direkt bei der zuständigen Behörde beantragen. In einigen Bundesländern geht der Antrag nur online. Es wird auch explizit darauf hingewiesen, das Anträge schneller bearbeitet werden, die online eingereicht werden. 

Weitere Informationen zur Antragstellung und die Online-Anträge findest Du unter   https://ifsg-online.de/antrag-taetigkeitsverbot.html

Falls Du Fragen beim Ausfüllen des Antrages hast oder Probleme bei der Beschaffung der Nachweise, nehmt bitte Kontakt zu mir auf: kontakt@management-kirchner.de