Die Überbrückungshilfe III wird erhebliche Verbesserungen für Soloselbständige bringen. Betroffene, zum Beispiel aus dem Kunst- und Kulturbereich, sollen künftig eine einmalige Betriebskostenpauschale von bis zu 5.000 Euro für den Zeitraum bis Ende Juni 2021 als steuerbaren Zuschuss erhalten können.
Dazu wird die bisherige Erstattung von Fixkosten ergänzt um eine einmalige Betriebskostenpauschale (Neustarthilfe). Damit können Soloselbständige, die im Rahmen der Überbrückungshilfen III sonst keine Fixkosten geltend machen können, aber dennoch hohe Umsatzeinbrüche hinnehmen mussten, einmalig 25 Prozent des Umsatzes des entsprechenden Vorkrisenzeitraums 2019 erhalten. Die Neustarthilfe ist aufgrund ihrer Zweckbindung nicht auf Leistungen der Grundsicherung u.ä. anzurechnen. Es handelt sich um einen unbürokratischen und schnellen Zuschuss, der – wenn die Antragsvoraussetzungen vorliegen – nicht zurückzuzahlen ist.
Antragsberechtigte:
Antragsberechtigt sind Soloselbständige, die ansonsten im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen bzw. geltend machen können und die ihr Einkommen im Referenzzeitraum (im Normalfall das Jahr 2019) zu mindestens 51 Prozent aus selbständiger Tätigkeit erzielt haben.
Die volle Betriebskostenpauschale wird gewährt, wenn der Umsatz der oder des Soloselbständigen während der siebenmonatigen Laufzeit Dezember 2020 bis Juni 2021 im Vergleich zu einem siebenmonatigen Referenzumsatz 2019 um mehr als 50 Prozent zurückgegangen ist.
Höhe der Neustarthilfe
Die Betriebskostenpauschale beträgt einmalig 25 Prozent des siebenmonatigen Referenzumsatzes, maximal aber 5.000 Euro.
Um den Referenzumsatz 2019 zu bestimmen, wird der durchschnittliche monatliche Umsatz des Jahres 2019 zugrunde gelegt (Referenzmonatsumsatz). Der Referenzumsatz ist das Siebenfache dieses Referenzmonatsumsatzes.
Betroffene, die ihre selbständige Tätigkeit nach dem 1. Oktober 2019 begonnen haben und daher keine Jahresumsätze für 2019 vorweisen können, können als Referenzmonatsumsatz entweder den durchschnittlichen Monatsumsatz der beiden Vorkrisenmonate Januar und Februar 2020 oder den durchschnittlichen Monatsumsatz des 3. Quartals 2020 (1. Juli bis 30. September 2020) wählen.
Es wird also gerechnet:
1. Jahresumsatz2019 /12 *7 = Referenzumsatz
2. Referenzumsatz/100*25= Neustarthilfe
Beispiele:
Jahresumsatz 2019 |
Referenzumsatz |
Neustarthilfe (max. 25 Prozent) |
ab 34.286 Euro |
20.000 Euro und mehr |
5.000 Euro (Maximum) |
30.000 Euro |
17.500 Euro |
4.375 Euro |
20.000 Euro |
11.666 Euro |
2.917 Euro |
10.000 Euro |
5.833 Euro |
1.458 Euro |
5.000 Euro |
2.917 Euro |
729 Euro |
Anrechnung der Neustarthilfe auf Sozialleistungen
Auf Leistungen der Grundsicherung und ähnliche Leistungen ist die Neustarthilfe aufgrund ihrer Zweckbindung nicht anzurechnen.
Form der Auszahlung
Die Neustarthilfe soll als Vorschuss ausgezahlt werden, auch wenn die konkreten Umsatzeinbußen während der Laufzeit Dezember 2020 bis Juni 2021 bei Antragstellung noch nicht feststehen. Solange ihr mit euren Umsatz zwischen Dez 20 bis 2021 unter 50% vom Referenzumsatz bleibt, dürft ihr das Geld behalten.
Sollte der Umsatz während der Laufzeit anders als zunächst erwartet bei über 50 Prozent des siebenmonatigen Referenzumsatzes liegen, sind die Vorschusszahlungen anteilig zurückzuzahlen:
So wird gerechnet:
Referenzumsatz /100*60= Neustarthilfe/100*25= die Summe ist zurückzuzahlen
Die Begünstigten müssen nach Ablauf des Förderzeitraums eine Endabrechnung durch Selbstprüfung erstellen. Im Rahmen dieser Selbstprüfung sind etwaige Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung zu den Umsätzen aus selbständiger Tätigkeit zu addieren. Der Bewilligungsstelle sind anfallende Rückzahlungen bis zum 31. Dezember 2021 unaufgefordert mitzuteilen und zu überweisen. Zur Bekämpfung von Subventionsbetrug finden Nachprüfungen statt.
Zeitpunkt der Antragstellung
Die Überbrückungshilfe III, die die Neustarthilfe enthalten wird, soll ab dem 1. Januar 2021 gelten. Aufgrund der nötigen technischen Programmierungen und der Abstimmungen mit den Ländern und der EU-Kommission können die Anträge einige Wochen nach Programmstart im neuen Jahr gestellt werden. Die Details zur Antragstellung werden vermutlich in den nächsten Wochen feststehen.