Das wichtigste in Kürze:
Deine Forderungen verjähren in der Regel nach drei Jahren. Das heißt am 31.12.2021 ist der Stichtag für alle offenen Rechnung, die im Jahr 2018 entstanden sind.
Und hier kommt Finanzbuchhalterin Petra Kirchner ins Spiel. Sie verschafft Dir einen Überblick über Deine Forderungen und wann Deine Ansprüche verjähren. Anschließend wird sie deinen Kunden anmahnen. Falls dann der Kunde immer noch nicht zahlt, reicht eine Mahnung leider nicht aus, um die Verjährung zu hemmen.
Deswegen hilft Dir Rechtsanwältin Silke Pütz ab hier weiter. Der schnellste und günstigste Weg, die offene Forderung rechtssicher einzufordern, ist ein gerichtlicher Mahnbescheid. Alternativ kann aber auch zunächst außergerichtlich eine anwaltliche Zahlungs-aufforderung verschickt werden. Das entscheidest Du. Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Zinsen und Gerichtsvollzieher-kosten sind vom Schuldner zu bezahlten, d.h. im Regelfall bekommst du deine offene Forderung zuzüglich Verzugsschaden und brauchst ansonsten nichts extra bezahlen. Ist beim Schuldner jedoch nichts zu holen, erfolgt die Abrechnung der Kosten und Gebühren Dir gegenüber nach den gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
Durch diesen Service brauchst du dich nicht mehr mit Deinen säumigen Kunden herumärgern. Lästige Telefonate, Verhandlung und Überwachung von Ratenzahlungsvereinbarungen, Zahlungserinnerungen usw. all das nimmt dir Silke ab und überweist Dir nach getaner Arbeit Dein Geld.
Es wird von einer Offenen Posten Liste gesprochen... Aber was ist eine Offene Posten Liste?
Wir bieten Forderungsmanagement für Jedermann
Selbstverständlich klären wir hier auch offenen Rechnungen im privaten Bereich, wie z.B. Offene Forderungen wegen stornierten Flügen, Hotelzimmern und nicht gezahlter Arbeitslohn.