Kaufmännische Schulung in Köln


Wie können wir dich schulen?

  • Du bist UnternehmerIn und möchtest die vorbereitende Buchhaltung erlernen, Dich im Büro strukturierter organisieren oder administrative Assistenztätigkeiten an deine Mitarbeiter abgeben? 
  • Es lebe die digitale Belege-Ablage! Wer jetzt nicht digital aufgestellt, hat verloren. Als Fachassistentin für Digitalisierung und IT Prozesse helfe ich Dir im Unternehmen deine digitalen Arbeitsprozesse zu optimieren, zu dokumentieren und umzusetzen.
  • Wir entwickeln zugeschnittene Einzelseminare, um dein Unternehmen optimal zu unterstützen.
  • In regelmäßigen Treffen arbeiten wir effektiv an deinem Business, um es mit deinen Stärken weiter wachsen zu lassen.
  • Wir beraten im Zuge des Förderprogramms der BAFA  zu allen administrativen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.



Du kANNST DICH AUCH  BEZuschussEN LASSEN!

Zu den förderfähigen Beratungskosten gehören neben dem Honorar auch Auslagen und Reisekosten der Beraterin oder des Beraters, nicht jedoch die Umsatzsteuer.

Der Zuschuss bemisst sich nach den von der BeraterIn in Rechnung gestellten Beratungskosten. Die maximal förderfähigen Beratungskosten betragen:

  • bei Jungunternehmen (ab 1 - 3 Jahre) 4.000 Euro (z.B. in NRW bis 50% , also 2000€ gefördert) 
  • bei allen anderen Unternehmen 3.000 Euro. ( Bei Unternehmen in Schwierigkeiten 2.400,00 gefördert)

Der Zuschuss beträgt

  • für Jung- und Bestandsunternehmen mit Betriebsstätte im Geltungsbereich der neuen Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig) 80%,
  • Geltungsbereich der Region Lüneburg 60%,
  • Geltungsbereich der alten Bundesländer (einschließlich Berlin, ohne Region Lüneburg) und der Region Leipzig 50%
  • sowie Unternehmen in Schwierigkeiten unabhängig vom Standort 90 %

Wann ist eigentlich ein Unternehmen in Schwierigkeiten?

1. Im Falle von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (AG, KGaA, GmbH) muss mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals infolge aufgelaufener Verluste verloren gegangen sein. Dies ist der Fall wenn sich nach Abzug der aufgelaufenen Verluste von den Rücklagen (und allen sonstigen Elementen die im allgemeinen den Eigenmitteln des Unternehmens zugerechnet werden) ein negativer kumulativer Betrag ergibt, der mehr als der Hälfte des gezeichneten Stammkapitals entspricht (Nummer 20 Buchstabe a der Leitlinie).

 

2. Im Falle von Gesellschaften, bei denen zumindest einige Gesellschafter unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaften haften (oHG, KG), müssen mehr als die Hälfte der in den Geschäftsbüchern ausgewiesenen Eigenmittel in Folge aufgelaufener Verluste verloren gegangen sein (Nummer 20 Buchstabe b der Leitlinie). Hier werden auch die Einzelunternehmen sowie die Freiberufler eingeordnet.

 


Wer bewilligt die Förderung?

Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten einer geplanten Beratung sind online über die Antragsplattform des BAFA zu stellen. Sie entscheidet über die Bewilligung des Zuschusses und veranlasst die Auszahlung entsprechend der dafür geltenden Regelungen an den Zuwendungsempfänger.

Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA),

Frankfurter Straße 29–35

65760 Eschborn

0 61 96/9 08-15 70

foerderung@bafa.bund.de

www.bafa.de 


Wo kannst Du die Förderung beantragen ?

Der Antrag ist über eine Leitstelle an das BAFA zu richten. Die Auswahl einer der in der Anlage aufgeführten Leitstellen ist frei. 

Download
Liste mit regionalen Leitstellen
unb_liste_dihk_regionalpartner.pdf
Adobe Acrobat Dokument 276.7 KB

Wie kannst Du die Förderung beantragen ?

Das Verfahren wird ausschließlich online abgewickelt. Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das beratene Unternehmen. Dennoch musst Du vorher aktiv werden und eine Leitstelle kontaktieren. Wir helfen Dir gerne dabei. 

  • ACHTUNG ! Jungunternehmen sowie der Unternehmen in Schwierigkeiten  wählen einen regionalen Ansprechpartner, führen ein Informationsgespräch und die Antragstellung darf nicht länger als drei Monate her sein. Im Antragsformular ist bei Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten der Bewilligungsbehörde ausdrücklich die Führung des Informationsgesprächs mit dem regionalen Ansprechpartner unter Angabe des Datums zu bestätigen.
  • Bestandsunternehmen ist es freigestellt, ein Informationsgespräch in Anspruch zu nehmen. Die Auswahl des regionalen Ansprechpartners ist frei.
  • Die Unternehmen erfassen die Antragsdaten online über die Antragsplattform. Alle über das Onlineportal eingegebenen Daten werden automatisch in ein elektronisch erzeugtes Formular übertragen. Das Formular muss vollständig ausgefüllt an die Leitstelle übermittelt werden.
  • Die Leitstelle prüft die formalen Fördervoraussetzungen und informiert das Unternehmen über das Ergebnis.Erst nach Erhalt dieser unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung kann mit der Beratung begonnen werden, ansonsten kann kein Zuschuss gewährt werden. Als Beginn der Beratung zählt auch der Abschluss eines Vertrages über die zu erbringende Maßnahme. 

Wer ist antragsberechtigt ?

  • Jungunternehmen
  • Bestandsunternehmen
  • Unternehmen in Schwierigkeiten
  • die rechtlich selbständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe tätig sind
  • ihren Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb oder eine Zweigniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland haben 

Mehr Infos enthält das Benutzerhandbuch „Die neue KMU-Definition“ der EU-Kommission aus dem Jahr 2006.


Wer ist nicht antragsberechtigt

  • Unternehmens- oder Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung,  Steuerberatung, Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter, in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind, bzw. tätig werden wollen.
  •  Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfüllen.
  • Unternehmen, deren Unternehmenszweck oder Verwendung der Beihilfe in Artikel 1 Absatz 1 der Verordnung (EU) 1407/2013 aufgelistet ist.
  • Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetrieben stehen.
  •  Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine, sowie Stiftung

* Quelle : www.bafa.de