Zu den förderfähigen Beratungskosten gehören neben dem Honorar auch Auslagen und Reisekosten der Beraterin oder des Beraters, nicht jedoch die Umsatzsteuer.
Der Zuschuss bemisst sich nach den von der BeraterIn in Rechnung gestellten Beratungskosten. Die maximal förderfähigen Beratungskosten betragen:
Der Zuschuss beträgt
1. Im Falle von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (AG, KGaA, GmbH) muss mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals infolge aufgelaufener Verluste verloren gegangen sein. Dies ist der Fall wenn sich nach Abzug der aufgelaufenen Verluste von den Rücklagen (und allen sonstigen Elementen die im allgemeinen den Eigenmitteln des Unternehmens zugerechnet werden) ein negativer kumulativer Betrag ergibt, der mehr als der Hälfte des gezeichneten Stammkapitals entspricht (Nummer 20 Buchstabe a der Leitlinie).
2. Im Falle von Gesellschaften, bei denen zumindest einige Gesellschafter unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaften haften (oHG, KG), müssen mehr als die Hälfte der in den Geschäftsbüchern ausgewiesenen Eigenmittel in Folge aufgelaufener Verluste verloren gegangen sein (Nummer 20 Buchstabe b der Leitlinie). Hier werden auch die Einzelunternehmen sowie die Freiberufler eingeordnet.
Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten einer geplanten Beratung sind online über die Antragsplattform des BAFA zu stellen. Sie entscheidet über die Bewilligung des Zuschusses und veranlasst die Auszahlung entsprechend der dafür geltenden Regelungen an den Zuwendungsempfänger.
Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA),
Frankfurter Straße 29–35
65760 Eschborn
0 61 96/9 08-15 70
foerderung@bafa.bund.de
www.bafa.de
Der Antrag ist über eine Leitstelle an das BAFA zu richten. Die Auswahl einer der in der Anlage aufgeführten Leitstellen ist frei.
Das Verfahren wird ausschließlich online abgewickelt. Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das beratene Unternehmen. Dennoch musst Du vorher aktiv werden und eine Leitstelle kontaktieren. Wir helfen Dir gerne dabei.
Mehr Infos enthält das Benutzerhandbuch „Die neue KMU-Definition“ der EU-Kommission aus dem Jahr 2006.
* Quelle : www.bafa.de