Diese Unternehmen sind antragsberechtigt :
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direkt Betroffene: Unternehmen, die aufgrund des Beschlusses und der Länder am 28.10.2020
den Geschäftsbetrieb einstellen mussten. z.B. Beherbergungsbetriebe und Veranstaltungsstätten.
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indirekte Betroffene : Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 % ihrer
Umsätze mit direkt betroffenen Unternehmen erwirtschaftet haben. z.B. eine Veranstaltungsagentur, die für eine Messe arbeitet.
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mittelbar Betroffene: Unternehmen, die regelmäßig 80 % ihrer Umsätze durch Lieferungen und
Leistungen im Auftrag von Unternehmen, die direkt von den Maßnahmen betroffen sind, über Dritte erzielen. z.B. Tontechniker, Caterer, etc.
Wie hoch ist die Zuschusshöhe und Auszahlung?
Die Zuschusshöhe beträgt grundsätzlich 75 % des Umsatzes des Vorjahresmonats 2019.
Soloselbständige haben zusätzlich ein Wahlrecht:
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Sie wählen
als Bezugsgröße den Umsatz dementsprechenden Vorjahresmonats 2019
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Sie wählen den durchschnittlichen Umsatz im gesamten Kalenderjahr 2019
Soloselbstständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, können die Anträge mit ihrem ELSTER-Zertifikat direkt stellen.
Fragen dazu erkläre ich gern: kontakt@management-kirchner.de