Pendlerpauschale




Die wichtigsten Fakten:

 

  1. Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) reduziert das zu versteuernde Einkommen. Einzutragen in der  Anlage N der Steuererklärung eingetragen, ab Zeile 31.
  2. Alle Arbeitnehmer und Selbstständigen haben Anspruch auf die Pauschale
  3. Pro Arbeitstag kann ein Berufstätiger nur eine einfache Wegstrecke berechnen. Von der maßgeblichen Wohnung zur 1. Tätigkeitsstätte. Die Pendlerpauschale kann nur für Tage angesetzt werden, an denen die Arbeitsstelle tatsächlich aufgesucht wurde.   Pro Kalenderjahr akzeptiert das Finanzamt im Schnitt 220-230 Fahrten für eine 5-Tage-Woche und 260-280 Fahrten für eine 6-Tage-Woche. Von 2021 bis 2023 beträgt die Pendlerpauschale dann 35 Cent ab dem 21. Kilometer. Nur volle, nicht angefangene Kilometer werden berücksichtigt, und die pro Kalenderjahr geltende Höchstgrenze beläuft sich auf 4.500 Euro.  
  4. Beispiel bei 54 km:  220 (Arbeitstage) × 20 (km einfache Fahrt) × 0,30 (Pendlerpauschale)  und 220 (Arbeitstage) x 34 km (einfache Fahrt) x 0,35 km = 3.938€  
  5. Grundsätzlich berücksichtigt das Finanzamt bei der Pendlerpauschale nur die kürzeste Fahrtstrecke vom Wohnsitz zur Arbeitsstelle.
  6. Diese Verkehrsmittel gelten für die Pauschale:
  • öffentliche Verkehrsmittel, 
  • Fahrrad, 
  • Moped, 
  • Motorrad,
  • Motorroller,
  • Boot, 
  • zu Fuß, 
  • Bei Flügen  und Taxi werden die tatsächlich angefallenen Fahrtkosten berechnen